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Bürger- und Unternehmensservice

Auf dieser Seite finden sie den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt.

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Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten oder Bars beantragen
[Nr.99025004044000 ]

Zuständige Behörde:

Ordnung u. Bauen
Harzburger Str. 24
38871 Ilsenburg (Harz)

Als Sperrzeit bezeichnet man die gesetzlich geregelten Zeiträume, in denen Gaststätten, Bars, Speiserestaurants, Diskotheken, Biergärten etc. geschlossen sind. Sie dient in erster Linie dem Lärmschutz.

Folgende Regelungen gelten:

  • Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr.
  • Für die Nächte zum 1. Januar, zum 1. Mai und zum 2. Mai wird die Sperrzeit aufgehoben.
  • Die Sperrzeit für bestimmte Betriebsarten wie Spielhallen, öffentliche Vergnügungsstätten auf Jahrmärkten und Rummelplätzen sowie für sonstige öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr.

Die zuständige Behörde (Städte, Gemeinden) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
 

  • Sperrzeit
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