Bürger- und Unternehmensservice
Auf dieser Seite finden sie den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt.
Ehefähigkeitszeugnis beantragen
[Nr.99059002012000 ]
Stadt Ilsenburg (Harz)
Harzburger Straße 24
38871 Ilsenburg (Harz)
- Telefon: 039452 840
- Fax: 039452 84114
- E-Mail: vg-ilsenburg@vg-ilsenburg.de
Allgemeine Informationen
Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen.
Zuständige Stelle
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.
Benötigte Dokumente
- aktuelle, beglaubigte Geburtsregisterauszüge
- zusätzlich für nicht ledige Personen: Eheurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Ehepartner
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt.
Gebühren
- Gebühr: 50,00 Euro
für die Beantragung - Gebühr: 100,00 Euro
Bei Beachtung von ausländischem Recht - Gebühr: 10,00 Euro
für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses