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Schwan (3)
© Denis Loeffke 

Bericht des Bürgermeisters

Stand 08.03.2024, 12:00 Uhr

Werte Ilsenburger, werte Gäste,

auf dem Ilsenburger Forellenteich ist wieder ein Schwanenpaar eingezogen. Nach längerer Suche konnte dieses von einem Züchter bei Osnabrück erworben werden. Hoffen wir, dass es in Ilsenburg heimisch wird!

Ich möchte Sie ferner über folgende Dinge aus dem Stadtgeschehen informieren:

  1. Die Installation und Programmierung der LED-Beleuchtung im Innenraum der Harzlandhalle ist abgeschlossen worden. Nun wird der Praxistest folgen.
  2. Der Marienhof ist mit neuen Leitungen an das SW-Netz angeschlossen worden.
  3. Im Bibliotheksflügel des Marienhofs wird weiter großflächig baufällige Substanz erneuert.
  4. Der Haushalt der Stadt Ilsenburg ist vom Landkreis Harz genehmigt worden. Darin enthalten ist auch die Möglichkeit einer Kreditaufnahme für den Beginn des Ausbaus der Kastanienallee.
  5. Aufgrund einer Versagung durch die Denkmalbehörde dürfen die Kastanien im oberen Teil der Straße nicht gefällt werden. Dort war ein grundhafter Ausbau der Straße und eine Neupflanzung der Alleebäume vorgesehen. Es ist nun geplant, zumindest drei Bäume zu fällen, um die Brücke zu erneuern und die Straßendecke zu verbessern.
  6. Im Bereich des Blochhauers hat der Landesforstbetrieb abgestorbene Buchen gefällt. Diese sollen in Kürze abtransportiert werden.
  7. Bei der turnusmäßigen Begehung der Schloßbaustelle durch die Förderbehörde wurde der aktuelle Bauzustand erfasst. Der neubau der Decken konnte noch nicht beginnen. Stattdessen wird an der Gründung des Fahrstuhls gearbeitet.
  8. Die Bushaltestellen in Oehrenfeld sind fertiggestellt worden. Derzeit werden noch Anpassungsarbeiten erledigt. Aufgrund der Baustelle am Friedhof in Darlingerode wird die Linie derzeit allerdings nicht bedient.

Das Ordnungsamt informiert:

  1. Aus gegebenen Anlass sei darauf hingewiesen, dass Gratulationen seitens der Stadt zu Ehejubiläen (ab 50.) und zu Geburtstagen (ab 70.) nur stattfinden, wenn keine entsprechende Übermittlungssperre gem. § 50 Abs. 5 in Verbindung mir § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes im Melderegister hinterlegt ist. Die Übermittlungssperre gilt bei Ehejubiläen auch dann, wenn nur einer der Eheleute eine entsprechende Sperre im Register hat. Grundsätzlich können im Melderegister über das Bürgeramt Sperren zur Übermittlung von Meldedaten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Adressbuchverlage, Parteien und Alters- oder Ehejubiläen (an Presse, Rundfunk oder Mandatsträger) eingerichtet werden lassen. Nähere Informationen erhalten Sie zu den Sprechzeiten im Bürgeramt der Stadt.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende

Ihr
Denis Loeffke
Bürgermeister



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