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Stadtwappen Stadt Ilsenburg 

Bebauungsplan "Bolzplatz Drübeck" der Stadt Ilsenburg (Harz)
- Öffentliche Auslegung -

Der Stadtrat der Stadt Ilsenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.11.2017 die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und abgewogen. Er hat dem überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan sowie der Entwurfsbegründung inkl. dem Umweltbericht zugestimmt. Der Stadtrat hat den Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der Umweltbelange entsprechend dem vorliegenden Entwurf zum Umweltbericht bestätigt. Des Weiteren wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Absicherung des Baus und der Nutzungen eines Bolzplatzes im Bereich der Straße „Am Kamp“. Der bisherige Bolzplatz ist durch den Neubau des Kindergartens in Drübeck entfallen. Aufgrund der in den letzten Jahren entstandenen Wohnbebauung zwischen „Streithölzer Weg“ und „Am Kamp“ sieht die Stadt Ilsenburg einen starken Bedarf an einem Bolzplatz, der als Aktivspielplatz für Kinder und Jugendliche dienen soll.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung inkl. Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Gebäude der Stadt Ilsenburg (Harz) in 38871 Ilsenburg, Harzburger Straße 24, 1. OG, Fachbereich Ordnung und Bauen während der üblichen Dienstzeiten in der Zeit

vom 18. Dezember 2017 bis zum 26. Januar 2018

zur Äußerung und Erörterung aus.

Die Bekanntmachung und die Planunterlagen können außerdem auf der Internetseite der Stadt Ilsenburg (Harz) unter www.stadt-ilsenburg.de eingesehen und Anregungen per Mail übermittelt werden.

Die verfügbaren umweltbezogenen Informationen beziehen sich auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaftsbild. Insbesondere wird eingegangen auf den immissionsschutzrechtlichen Schutzanspruch der benachbarten Wohnbebauung und auf die Ausführung der Ausgleichspflanzung.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift bei o.g. Behörde vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ilsenburg, den 27.11.2017


Stadt Ilsenburg
Der Bürgermeister

Anlagen:

B-Plan zur BV 3.2_4.2

B-Entwurf_zur BV 3.2_4.2.

Begründung_Entwurf_zur BV 3.2_4.2.

umweltbez. Stellungnahmen aus 4.1.

Schallgutachten


Geltungsbereich B-Plan Bolzplatz Drübeck

 

13.12.2017