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Informationen des Bürgermeisters, Stand 30.10.2020, 13.00 Uhr

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ilsenburg,

 

die kürzlich zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten  abgestimmten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind heute in Landesrecht umgesetzt worden.

 

Die entsprechende Verordnung finden Sie hier:

20-10-30 Achte_SARS-Co-2-EindV nach 2 AVO 20-10-30 Achte_SARS-Co-2-EindV nach 2 AVO [PDF-Dokument: 2.8 MB]
20-10-30 Achte_SARS-Co-2-EindV nach 2 AVO-Lesefassung-Reinschrift 20-10-30 Achte_SARS-Co-2-EindV nach 2 AVO-Lesefassung-Reinschrift [PDF-Dokument: 810 kB]

 

Ab dem 2. November bis zum 30. November gelten im wesentlichen folgende Verschärfungen der bisherigen Rechtslage in unserem Bundesland:

 

  1. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet. Die Anzahl von 10 Personen darf dabei nicht überschritten werden.

  2. Dies gilt unter anderem nicht für Behörden und Gerichte. Auch Stadtratssitzungen dürfen grundsätzlich weiterhin stattfinden.

  3. Die Gäste von Hochzeiten und Trauerfeiern sind auf ein Minimum zu reduzieren. Die detaillierten Regelungen finden Sie in § 2 a Absatz 2 der neuen Verordnung.

  4. Private Feiern sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei dürfen sich nicht mehr als 10 Personen treffen. Eine fachkundige Organisation führt zu keiner Erhöhung der Gästezahlen mehr.

  5. Eine Vielzahl von Einrichtungen ist zu schließen. In Ilsenburg betrifft dies
  1. Museen- und Heimatstuben
  2. die Spielhalle
  3. sämtliche Veranstaltungsorte
  4. das soziokulturelle Zentrum „Heizhaus“
  5. Fitness- und Sportstudios, Yoga- und andere Präventivkurse,
  6. Schwimmbäder und Saunen, auch in Hotels

 

  1. Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist allen Hotels, Pensionen, Wohnmobilstellplätzen etc. untersagt. Von tagestouristischen Reisen wird von Seiten der Landesregierung dringend abgeraten. Verboten sind diese jedoch nicht.

  2. Eine Beherbergung von Personen aus wichtigen familiären oder beruflichen Gründen ist grundsätzlich zulässig (§ 5a Absatz 1)

  3. Gaststätten müssen geschlossen werden. Hotelgaststätten dürfen nur eigene Übernachtungsgäste beköstigen.

  4. Messen, Ausstellungen und Jahrmärkte sind unzulässig. Der Ilsenburger Wochenmarkt kann unter Einhaltung der Hygienevorschriften weiter stattfinden.

  5. Ladengeschäfte haben neben den bekannten Hygienemaßnahmen Zugangsbeschränkungen oder Einlaßkontrollen sicherzustellen (§ 7a Abs. 1)

  6. Der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen wird untersagt (§8a Abs. 1). Hiervon ausgenommen ist u.a. der Schulsport.

  7. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können Bußgelder zwischen 50,- und 1000,00 Euro erhoben werden.

 

Dies sind die wesentlichen Eckpunkte, Stand heute Mittag. Ich gehe davon aus, Ihnen in den kommenden Tagen weitergehende Informationen bzw. Präzisierungen übermitteln zu können.

 

Ich bitte Sie herzlich um Einhaltung der Vorgaben, die ab Montag gelten.

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende, bleiben Sie gesund!

 

Denis Loeffke

Bürgermeister

30.10.2020