Bis zu 10 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung
getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet).
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Bis zu 10 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung
getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet).