Inhalt

Die Zuständigkeit ist nach Wohnort geregelt.

Für die Grunderwerbsteuer sind die Finanzämter in Dessau-Roßlau und Stendal für Sachsen-Anhalt zuständig.

Für die Erbschaft-​ und Schenkungsteuer ist das Finanzamt Staßfurt für Sachsen-Anhalt zuständig.