Die Zuständigkeit ist nach Wohnort geregelt.
Für die Grunderwerbsteuer sind die Finanzämter in Dessau-Roßlau und Stendal für Sachsen-Anhalt zuständig.
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist das Finanzamt Staßfurt für Sachsen-Anhalt zuständig.
Die Zuständigkeit ist nach Wohnort geregelt.
Für die Grunderwerbsteuer sind die Finanzämter in Dessau-Roßlau und Stendal für Sachsen-Anhalt zuständig.
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist das Finanzamt Staßfurt für Sachsen-Anhalt zuständig.