Alle Unterlagen, die evtl. schon bestehen können hilfreich sein.
Das können beispielsweise
- anwaltliche Schreiben,
- Gerichtsentscheidungen zum Unterhalt,
- ggf. das Scheidungsurteil und
- die Geburtsurkunde(n) des bzw. der Kinder
- Gehaltsabrechnungen
sein.
Ferner sind mitzubringen:
- Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
- ggf. Kontoverbindungsdaten
- Geburtsurkunde des Kindes
Was im Einzelfall noch erforderlich ist wird im persönlichen Gespräch geklärt. Vor dem Besuch im Jugendamt wird angeraten sich vorher telefonisch anzumelden.