Die Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt zwischen 10 und 250 Euro. Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn keine wirtschaftlichen Interessen vorliegen.
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Die Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt zwischen 10 und 250 Euro. Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn keine wirtschaftlichen Interessen vorliegen.