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Stadtwappen Stadt Ilsenburg

Angebot einer ca. 6324 m² großen städtischen Fläche innerhalb des Bebauungsplans Nr. 25 „Geschwister-Scholl-Garten - 2. Änderung“ mit der Zielstellung der Umsetzung eines Wohnungsbaukonzeptes im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens

Die Stadt Ilsenburg beabsichtigt die weitere Bebauung eines innerstädtischen Areals zwischen Forellenpark und Kastanienallee. Es handelt sich um ca. 6324 qm Fläche nebst zwei aufstehenden Gebäuden des ehemaligen Kindergartens. Durch Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters ist der Wert festgestellt worden.

Für den Grund-und Boden sind 58 €/m² zu zahlen, für die aufstehenden Gebäude 152.673,00 €.

Die Erschließungsmaßnahme „Geschwister-Scholl-Garten“ ist abzulösen. Die mit WA II ausgewiesenen Teilflächen in Größe von ca. 2326 m² sind mit 23,84 €/m² abzulösen, die mit WA III ausgewiesenen Teilflächen in Größe ca. 3998 m² sind mit 27,81 €/m² abzulösen. Diese Grundstücksfläche besteht aus den Flurstücken 3788 (TFl.), 3789, 3255, 3257 (TFl.) und 3784 (TFl.) der Flur 2. Zum Teil sind diese Flurstücke noch zu vermessen. Kosten der Vermessung, des Notarvertrags und der Erschließung trägt der Erwerber. Mehrerlösklausel und Wiederkaufsrecht sind zu sichern. Leitungsrechte sind zu übernehmen, eine Umverlegung auf Kosten des Erwerbers ist, vorbehaltlich der Zustimmung  der Rechteinhaber, möglich.

Der Gesamtkaufpreis wird 715.246,22 Euro betragen, bezogen auf eine Fläche von 6324 qm.

Verändert sich die Fläche im Ergebnis der abschließenden Vermessung, so hat dies bei einer Reduzierung der Fläche keinen Einfluß auf den Kaufpreis. Vergrößert sich die Fläche, ist der Preis von 58 Euro/qm zzgl. des im jwlg. Bereich einschlägigen Erschließungsbeitrags zusätzlich fällig.

Im Wege eines Interessenbekundungsverfahrens wird das Grundstück öffentlich ausgeschrieben, verbunden mit dem Hinweis, dass dies eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten darstellt und es sich nicht um ein Verfahren nach VOB/VOL handelt. Die Entscheidung der Stadt Ilsenburg, ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen verkauft wird, ist freibleibend. Ein Anspruch auf Veräußerung besteht nicht. Der Verkaufspreis des Grundstücks ist feststehend. In einem sich anschließenden Auswahlverfahren, festzulegen durch den Stadtrat, wird nach städtebaulicher Konzeption, nicht nach Höchstgebot, entschieden werden.

Auf Grund der besonderen Lage im Stadtzentrum, angelehnt an den Forellenpark, ist unter Berücksichtigung des Baumbestandes besonderer Wert auf das städtebaulich architektonische Gesamtkonzept zu legen. Die vorgesehene Bebauung muss das Ortsbild positiv beeinflussen und sich verträglich in das Umfeld einfügen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Geschwister-Scholl-Garten“ 2. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften sind einzuhalten.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan sind Bestandteil dieser Ausschreibung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mindestens 25 % der zu verwirklichenden Geschoßflächen sozialen, altengerechten, therapeutischen und anderen medizinischen Serviceleistungen zu dienen haben.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  1. Lageplan inkl. Außenanlageplan
  2. Gebäudeschnitte
  3. Ansichten
  4. 3D Visualisierung mit der maßgeblichen Umgebungsbebauung
  5. Stellplatzberechnung
  6. Grundrißlösungen
  7. Angaben zur geplanten Wohnform (Miete/Eigentum) bzw. sonstiger gem. B-Plan zulässiger Nutzungen
  8. Angaben zur geplanten Ausstattung der Wohnungen
  9. Formloser, schriftlicher Kaufantrag mit Benennung des Erwerbers, Investitionszeitraum und Bonitätsnachweis (für das Gebot und das Investitionsvorhaben)
  10. Angaben und geeignete Nachweise zur Finanzierung des Grunderwerbs und der Bebauung
  11. Eine Einwilligungserklärung gem. Art 7 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 Allgemeine Informationen zur Ausschreibung

  1. Der Gesamtkaufpreis wird 715.246,22 Euro betragen, bezogen auf eine Fläche von 6324 qm.
  2. Ende der Ausschreibung 31.07.2019, 24.00 Uhr
  3. Das Angebot der Stadt Ilsenburg/Harz erfolgt freibleibend. Die Stadt ist nicht verpflichtet, einem Angebot den Zuschlag zu erteilen.
  4. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Jeder Bieter ist aufgefordert, sich über das Objekt selbst zu informieren. Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
  5. Bei dieser Anzeige handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bestimmungen der VOB/VOL oder diese ablösender Vorschriften unterliegt.
  6. In einem abzuschließenden Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung in einem angemessenen Zeitraum vereinbart werden.

Angebote, einschließlich der Aussagen zur Liquidität, richten Sie bitte in einem verschlossenen und mit der Aufschrift „Angebot Geschwister-Scholl-Garten/Forellenpark“ gekennzeichneten Umschlag bis zum 31.07.2019 (Eingang) an:

Stadt Ilsenburg/Harz

z.Hd. Bürgermeister Loeffke

Harzburger Straße 24

38871 Ilsenburg/Harz

Hinweis: Kosten, die aufgrund der Beteiligung entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, sind von den Bewerbern zu tragen. Die Stadt Ilsenburg schließt eine Erstattung von Aufwendungen in jeglicher Form aus.

gez.

Loeffke
Bürgermeister

Anlagen

Bebauungsplan B-Plan Nr. 25 Geschwister-Scholl-Garten 2. Änderung:

21.05.2019