Bürger- und Unternehmensservice
Auf dieser Seite finden sie den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt.
Aufnahme am Gymnasium anmelden
[Nr.99088003034004 ]
Ministerium für Bildung
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Landesgymnasium für Musik, Wernigerode
Kanzleistraße 4
38855 Wernigerode
- Fax: 03943 2678129
- Telefon: 03943 267810
- E-Mail: schule@landesgymnasium.de
Käthe-Kollwitz-Gymnasium
Käthe-Kollwitz-Platz 1
38820 Halberstadt
- Fax: 03941 442540
- Telefon: 03941 441062
Landesschule Pforta
Schulstraße 12
06628 Schulpforte
- Telefon: 034463 350
- Fax: 034463 26839
- E-Mail: info@landesschule-pforta.de
Landschulheim Grovesmühle
Grovesmühle 1
38871 Veckenstedt
Allgemeine Informationen
Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und schließt mit dem Abitur ab. Dies berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen oder auch eine vergleichbare berufliche Ausbildung aufzunehmen.
Weitere Informationen
Der Wechsel von einer weiterführenden Schule in das Gymnasium ist in der Leistungsbeschreibung „Wechsel in eine andere Schulart beantragen“ beschrieben.
Weitere Informationen zum Gymnasium finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Zur Anmeldung am Gymnasium muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden.
Die Verteilung auf ein Gymnasium erfolgt durch den Schulträger.
Voraussetzungen
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
Fristen
Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.