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Bürger- und Unternehmensservice

Auf dieser Seite finden sie den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt.

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Aufnahme am Gymnasium anmelden
[Nr.99088003034004 ]

Zuständige Behörde (BUS):

Ministerium für Bildung

Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg



Landesgymnasium für Musik, Wernigerode

Kanzleistraße 4
38855 Wernigerode



GutsMuths-Gymnasium

Konvent 26a
06484 Quedlinburg



Gymnasium "Martineum"

Am Johannesbrunnen 34
38820 Halberstadt



Käthe-Kollwitz-Gymnasium

Käthe-Kollwitz-Platz 1
38820 Halberstadt



Landesschule Pforta

Schulstraße 12
06628 Schulpforte



Landschulheim Grovesmühle

Grovesmühle 1
38871 Veckenstedt


Informieren Sie sich hier über die Aufnahme an das Gymnasium.

Allgemeine Informationen

Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und schließt mit dem Abitur ab. Dies berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen oder auch eine vergleichbare berufliche Ausbildung aufzunehmen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.

Weitere Informationen

Der Wechsel von einer weiterführenden Schule in das Gymnasium ist in der Leistungsbeschreibung „Wechsel in eine andere Schulart beantragen“ beschrieben.

Weitere Informationen zum Gymnasium finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.   

Verfahrensablauf

Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:

  • Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
  • Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
  • Zur Anmeldung am Gymnasium muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden.

Die Verteilung auf ein Gymnasium erfolgt durch den Schulträger.

Voraussetzungen

Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:

  • Erfolgreicher Besuch der Grundschule

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag der Personensorgeberechtigten
  • Formular zur Schullaufbahnerklärung

Fristen

Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.

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