Inhalt

Bürger- und Unternehmensservice

Auf dieser Seite finden sie den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt.

Suche nach Dienstleistungen


Jagdschein beantragen
[Nr.99067004001000 ]

Zuständige Behörde (BUS):

Landkreis Harz - Ordnungsamt

Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt



Ordnungsamt/ Gewerbe

Harzburger Str. 24
38871 Ilsenburg (Harz)



Landkreis Harz - Sachgebiet Waffen/Jagd/Fischerei

Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt



Landkreis Harz - Sachgebiet Waffen/Jagd/Fischerei

Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt


Allgemeine Informationen

Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.

Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.

Zuständige Stelle

Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.

Weitere Informationen

Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
  • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
  • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

Gebühren (Kosten)

Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.

Zurück