Bürger- und Unternehmensservice
Auf dieser Seite finden sie den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt.
Überwachung des Lärmschutzes beantragen
[Nr.99063022028000 ]
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
- Telefon: 0345 514-2500
- Fax: 0345 514-2512
- E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Umweltamt - Untere Forstbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Landkreis Harz - Sachgebiet Immissionsschutz/Chemikalienrecht
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
- Telefon: 03941 5970-5758
- Fax: 03941 5970-5767
Allgemeine Informationen
Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Zum Lärmschutz gehört u.a. eine vorsorgende Planung wie zum Beispiel die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist und möglichst wenige stört.
Im Sinne des Lärmschutzes erfolgt eine sinnvolle Zuordnung von Wohn- und Industriegebieten mit den Mitteln der Bauleitplanung.
Die heutzutage vielseitigsten baulichen Maßnahmen sind Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, Lärmschutztunnel und Schallschutzmauern. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen mit Fördermaßnahmen des Landes, des Bundes und der EU unterstützt werden. Ansprechpartner und zuständig für die Förderung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Das Landesamt für Umweltschutz wirkt bei der Lärmkartierung und der Lärmminderungsplanung mit.