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Bürger- und Unternehmensservice

Auf dieser Seite finden sie den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt.

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Ausnahme vom Naturschutz beantragen
[Nr.99090014010000 ]

Zuständige Behörde (BUS):

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung

Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)



Landkreis Harz - Umweltamt

Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt


Allgemeine Informationen

Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

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