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Stadtwappen Stadt Ilsenburg

Das Team Ordnung der Stadt Ilsenburg weist darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Herbst in der Stadt Ilsenburg und ihren Ortsteilen verboten ist. Gemäß der aktuell gültigen Gartenabfallverbrennungsverordnung des Landkreises Harz, dürfen lediglich in der Zeit vom 01. März bis 20. April Gartenabfälle verbrannt werden. Zuwiderhandlungen werden durch die Untere Abfallbehörde des Landkreises Harz geahndet. Für die kostenlose Entsorgung von Gartenabfällen in Kleinmengen, steht den Bürgerinnen und Bürgern u.a. der Wertstoffhof der EnWi in Ilsenburg zur Verfügung. Der Wertstoffhof hat jeweils dienstags und donnerstags von 14.00 -17.00 Uhr und samstags von 09.00 – 12.00 Uhr geöffnet.

04.12.2018