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Informationen des Bürgermeisters, Stand 17.3.20, 16.00 Uhr

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

ich möchte Sie über den aktuellen Stand in der Corona-Krise und die damit leider einhergehenden weiteren Einschränkungen informieren:

 

1.       Die Ankündigungen der Bundeskanzlerin vom 16.3.2020 zu Geschäftsschließungen sind in Landesrecht des Landes Sachsen-Anhalt umgesetzt worden.

Im Unterschied zur Ankündigung der Bundeskanzlerin bleiben touristische Reisen nach Sachsen-Anhalt weiter zulässig.

Folgende Eckpunkte sind verordnet worden:

1)      Veranstaltungen über 50 Personen sind unzulässig (§1 Abs.1)

2)      Bei öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen unter 50 Teilnehmern müssen die Personen 2 m Abstand halten und sind namentlich zu erfassen.(§1 Abs.2) Dies gilt auch für Hochzeiten und Beerdigungen.

3)      Ein Katalog der zu schließenden  Veranstaltungsstätten und Einrichtungen (§ 2) Dazu gehören auch Spielplätze.

4)      Gaststätten, die keine zubereiteten Speisen für den Verzehr an Ort und Stelle anbieten, sind zu schließen (§3 Abs.1)

5)      Speisewirtschaften, Restaurants und Hotelrestaurants sowie Kantinen dürfen geöffnet werden, wenn nicht mehr als 50 Personen anwesend sind und ein Tischabstand von 2 m besteht (§3 Abs.2)

6)      Ladengeschäfte des Einzelhandels sind zu schließen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Apotheken u.v.m. (§4)

7)      Der Betrieb von Sportstätten aller Art wird untersagt (§5)

·         Die Verordnung ersehen Sie hier: VO-SARS-COVID-19_2020-03-17 [PDF-Dokument: 1.8 MB]

·         Nähere Erläuterungen zur Verordnung sehen Sie hier: VO-SARS-COVID-19_2020-03-17_Begründung [PDF-Dokument: 228 kB]

2.       Die Kindertagesstätten in Ilsenburg und Darlingerode werden ab sofort nicht mehr mit Essen beliefert. Die Eltern, die ihre Kinder in den Notgruppen betreuen lassen, werden gebeten, genügend Verpflegung mitzugeben. Dabei sollte die Kühlkette - zum Beispiel durch die Nutzung von geeigneten Thermobehältern- nicht unterbrochen werden.

3.       In Abstimmung mit der ENWI bleibt der Wertstoffhof zunächst weiter geöffnet.

4.       Die öffentlichen Toiletten am Forellenteich werden mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres geschlossen.

5.       Die Durchführung der öffentlichen Osterfeuer wird untersagt. Demzufolge ist die Ablagerung von Brennmaterial ab sofort verboten und wird bei Zuwiderhandlungen geahndet.

 

 

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und bitte Sie, die verfügten Regelungen in Ihrem eigenen Interesse und im Sinne des Schutzes aller Bürger der Stadt einzuhalten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter den bekannten Rufnummern sowie der Hotline 039452/84200 von 9.00 – 15.00 Uhr zur Verfügung.

 

Loeffke

Bürgermeister

17.03.2020