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Informationen des Bürgermeisters, Stand 20.4.20, 16.00 Uhr

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ilsenburg,

 

mit heutigem Stand gibt es folgende neue bzw. ergänzende Informationen:

  1. Die Zahl der Infizierten im Stadtgebiet liegt unverändert bei neun. Davon sind inzwischen fünf Personen wieder genesen.

  2. Das Sozialministerium hat mit Erlass vom 17.04.2020 die bisherige Reglung zur Anzahl der maximal zu betreuenden Kinder in Kindertagesstätten fortgeschrieben. Der Grundsatz lautet weiterhin, dass sich je 5 qm Grundfläche nicht mehr als eine Person gleichzeitig aufhalten darf. Insgesamt dürfen sich pro Raum nicht mehr als fünf Kinder nebst Erzieher aufhalten.
     
  3. Die Frage einer weiteren Beitragsübernahme durch das Land für den Fall, dass die Nutzung der Einrichtungen auch im Mai noch nicht möglich sein sollte, ist dort noch nicht entschieden worden. Die Bürgermeister des Landkreises Harz werden das Land auffordern, dazu möglichst schnell Stellung zu nehmen.

  4. Aufgrund der coronabedingt schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler Selbständiger erreichen mich vermehrt Anfragen nach Ausnahmeregelungen. Leider sind die zu schließenden Einrichtungen explizit in § 4 Absatz 3 der 4. Corona-Eindämm-VO definiert (siehe Anlage zu den Informationen vom 17.4.). Öffnungsklauseln sind in der VO nicht vorgesehen. Ich werde die Anfragen dennoch an den Landkreis Harz, als originär zuständige Behörde für die Durchsetzung der VO, mit der Bitte um Beantwortung weiterleiten.

  5. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sind gem. § 2 der VO weiterhin grundsätzlich bis zum 31.8.20 untersagt. Das Land stellt in Aussicht, Ende April über die Möglichkeit der Durchführung kleinerer Veranstaltungen zu entscheiden. Wie „klein“ definiert werden könnte, bleibt noch offen. Die Mitteilung des Landes finden Sie hier:

    Word-Icon Erlauterung Vierte Coronaverordnung (Großveranstaltungen) [Word-Dokument: 153 kB]


  6. Das Vereinsleben wird durch das Verbot von Treffen zunehmend erschwert. Um dennoch notwendige Abstimmungen durchzuführen und Beschlüsse fassen zu können, sind mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Virus-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ auch vorübergehende Erleichterungen im Vereinsrecht geschaffen worden. Einen Überblick über den diesbezüglichen Inhalt des Gesetzes finden Sie hier:


    Vereinsrecht Vereinsrecht [PDF-Dokument: 128 kB]

 

Ich bedanke mich für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund!

 

Denis Loeffke

Bürgermeister

 

20.04.2020