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Informationen des Bürgermeisters, Stand 26.5.2020, 16.00 Uhr

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ilsenburg,

 

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 26.05.2020 weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Die 6. Corona-Eindämmungsverordnung vom 26.05.2020 setzt den in der vergangenen Woche verabschiedeten „Sachsen-Anhalt-Plan“ um. Sie gilt von Donnerstag, 28. Mai, bis einschließlich Mittwoch, 1. Juli 2020. Der Kreis von Personen, die sich treffen dürfen, wird erneut erweitert - auf bis zu zehn Personen im privaten Umfeld. Die Regelung wird darüber hinaus auf zwei Hausstände und nahe Verwandte und deren Partner erweitert (§ 1 Abs. 1 EindVO). Möglich sind drüber hinaus private Feiern aus besonderem Anlass wie Hochzeit, Trauerfall, Geburtstag, Einschulung, Schulabschluss oder Jugendweihe im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis mit bis zu 20 Teilnehmern (§ 1 Abs. 4 Nr. 4 EindVO).  Fachkundig organisierte Zusammenkünfte wie Meetings, Seminare, aber auch Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Parteien sowie kirchliche und standesamtliche Trauungen und Beisetzungen können mit bis zu 100 Teilnehmenden, ab dem 1. Juli 2020 mit bis zu 250 Teilnehmenden stattfinden  (§ 1 Abs. 4 Nr. 2, 3 EindVO). Hier muss ein Konzept vorliegen, das sichert, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten und Anwesenheitslisten geführt werden. Auch Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen können wieder öffnen, das gilt z. B. für Schwimmbäder und Sportstudios (§ 4 Abs. 2 EindVO). Die Ilsenburger Freibäder werden Anfang Juni öffnen können. Der genaue Termin wird hier noch bekanntgegeben. Reisen aus touristischem Anlass nach Sachsen-Anhalt sind für Gäste aus Deutschland und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wieder möglich (§ 5 EindVO). Kneipen und Bars dürfen unter denselben Auflagen öffnen, wie sie für Gaststätten bereits gelten. Das Besuchsverbot für Krankenhäuser wird aufgehoben. Ab dem 2. Juni 2020 werden Kindertageseinrichtungen und Horte einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Weiter geschlossen bleiben Clubs und Diskotheken. Auch Messen, Ausstellungen und Volksfeste können weiter nicht stattfinden (§ 4 Abs. 1 EindVO). Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August 2020 untersagt.

Die 6. Corona-Eindämm-VO finden Sie hier:

PDF-Icon Sechste SARS-Co-2-EindammungsVO [PDF-Dokument: 8.3 MB]


Die dazugehörige Presseerklärung hier:

PDF-Icon PM Sechste SARS-Co-2-EindammungsVO [PDF-Dokument: 298 kB]



Seit gestern sind im Landkreis Harz und damit auch in der Stadt Ilsenburg keine neuen Corona-Infektionsfälle hinzugekommen.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Denis Loeffke

Bürgermeister

26.05.2020