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Informationen des Bürgermeisters Stand 28.5.2020, 16.00 Uhr

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ilsenburg,

 

mit dem heutigen Bericht möchte ich die wochentäglichen Informationen zunächst beenden. Die ab heute gültige 6. Corona-Eindämm-VO bringt wesentliche Erleichterungen für uns alle und ist ein großer Schritt zurück zur Normalität, zumindest im Alltagsleben. Ich bedanke mich für die vielfältige positive Resonanz auf meine Informationen. Ich beabsichtige, Sie in Zukunft zumindest einmal wöchentlich zu informieren, bei wichtigen Angelegenheiten natürlich auch häufiger.

 

Heute sind die Erläuterungen und Beispielfälle der 6. Verordnung veröffentlicht worden. Die Begründung im Wortlaut finden Sie hier:

PDF-Icon Sechste SARS-Co-2-EindämmungsVO Begründung [PDF-Dokument: 363 kB]

 

Auf einige Punkte möchte ich näher eingehen:

 

  • Die Abstandregeln, Anwesenheitslisten und weiteren Vorgaben des § 1 Absatz 5 gelten in einer Reihe von Alltagssituationen nicht. Hierzu zählen z.B. der ÖPNV, größere Einrichtungen wie Ladengeschäfte, Schwimmbäder, Freizeitparks etc.

  • Vom Grundsatz der 10-Personen-Regel wird im verwandtschaftlichen Bereich ein größerer Kreis ausgenommen. Nunmehr sind auch in der Seitenlinie bis zum dritten Grad Treffen ohne Personenbegrenzung möglich. Damit können sich Geschwister, Nichten, Neffen, Partner eheähnlicher Lebensgemeinschaften usw. ungehindert treffen.

  • Dorf- und Schützenfeste bleiben bis zum 31.August untersagt. Eine Prognose für den Zeitraum danach ist weiterhin nicht möglich. Auch die Begründung gibt dazu keinen Hinweis.

  • Nunmehr sind alle unvermeidbaren Zusammenkünfte im Rahmen von Tätigkeiten, für die die VO keine Untersagung vorsieht, gestattet (§ 1 Nr. 4 Ziffer 1)

  • Neu zugelassen sind Zusammenkünfte und Ansammlungen bis 100 Personen, wenn diese fachkundig organisiert werden. Dies gilt für besondere persönliche Anlässe, aber auch z.B. für Versammlungen und Veranstaltungen von Vereinen.

  • „Eine fachkundige Organisation liegt vor, wenn der Veranstalter im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Verantwortung hierfür ein Konzept erstellt hat, wie die Einhaltung der Regelungen…(Abstand, Kontaktlisten, Reinigung) sichergestellt werden“. Es ist ausreichend, wenn derjenige zumindest gelegentlich derartige Veranstaltungen organisiert. Die Durchführung in einer Gaststätte oder in einem Hotel reicht z.B. aus.

  • Es besteht keine Genehmigungspflicht für das Hygienekonzept.

  • Die Zulässigkeit der privaten Feiern bezieht sich auf besondere Anlässe. Nicht jede beliebige Feier ist wieder zugelassen. Die Personenzahl bleibt auf 20 begrenzt.

  • Unabhängig vom Anlass ist das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen weiterhin untersagt.

  • Der Paragraph 4 enthält nur noch die weiterhin zu schließenden Einrichtungen. In Ilsenburg ist es die Diskothek.

  • Da Ansteckungen auf dem Wasserweg nicht zu erwarten sind, können die Freibäder wieder öffnen. Das genaue Datum der Öffnung der Ilsenburger Bäder Anfang Juni wird noch bekanntgegeben.

  • In Kinos sind die Abstandsflächen zwischen den Sitzen einzuhalten. Auf den Gängen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf den Sitzplätzen nicht.

  • Während der Fahrt im Reisebus ist ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

  • Gaststätten, auch Bars, dürfen wieder öffnen. Der Ausschank alkoholischer Getränke wird nach der VO nicht beschränkt, sollte jedoch „mit besonderem Augenmaß erfolgen“.

  • Eine Bewirtung ist nur an Tischen erlaubt.

  • Angebote in Buffetform mit Selbstbedienung bleiben untersagt. Werden die Speisen durch eine Servicekraft zusammengestellt und ausgereicht, ist ein Buffet hingegen zulässig.

  • Ladengeschäfte dürfen unbegrenzt wieder öffnen, wenn Abstands- und Hygieneregeln sowie Zugangsbegrenzungen eingehalten werden.

  • Sportstätten dürfen nach Freigabe durch den Betreiber wieder genutzt werden. Sofern es Empfehlungen des entsprechenden Sportverbandes gibt, sind diese zu beachten. Nach Pfingsten werden die Ilsenburger Sportstätten wieder geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie am 2. Juni durch Aushang an den Sportstätten bzw. bei Herrn Jana (84118) oder Herrn Fuchs (84127) zur Harzlandhalle.

  • Ab dem 2. Juni öffnet auch der Ilsenburger Jugendtreff wieder.


Der Landkreis hat außerdem mitgeteilt, dass erneut kein weiterer Infektionsfall hinzugekommen ist.



Ich hoffe sehr, dass die Entwicklung der Infektionszahlen neuerliche Beschränkungen nicht nötig werden lässt. Bitte tragen Sie durch Ihr Verhalten dazu bei, bleiben Sie gesund!

Ich wünsche Ihnen ein schönes Pfingstfest!

 

Denis Loeffke

Bürgermeister

 

28.05.2020