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Informationen des Bürgermeisters, Stand 3.7.2020, 13.00 Uhr

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ilsenburg,

 

am 2. Juli ist die 7. Corona-Eindämm-VO in Kraft getreten. Den Wortlaut finden Sie hier:

Siebte SARS-Co-2-Eindammungs-Verordnung Siebte SARS-Co-2-Eindammungs-Verordnung [PDF-Dokument: 5.8 MB]

 

Folgende Eckpunkte sind gesondert erwähnenswert:

  1. Die Lockerungen werden präzisiert – Appell an Verantwortungsbewusstsein ersetzt in wesentlichen Teilen die Verbote

  2. Einschulungsfeiern werden  möglich - fachkundig organisierte Feiern werden nicht erst ab 31. August 2020, sondern bereits am 29. August 2020 in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen ermöglicht (bis zu diesem Datum 250). Bei den generell empfohlenen Veranstaltungen im Außenbereich bleibt es bei der Personengrenze von 1000 (§ 2 Abs. 1).

  3. Eine fachkundige Organisation liegt vor, wenn der Veranstalter im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Verantwortung das Konzept nach § 1 Absatz 1 Satz 5 (sog. Hygienekonzept) erstellt hat. Damit ist die Qualitätsanforderung reduziert worden.

  4. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt.

  5. Grundsätzlich sind bei allen Veranstaltungen Anwesenheitslisten zu führen (§ 2 Abs.4). Diese ist 4 Wochen aufzubewahren und dem Gesundheitsamt des Landkreises auf Verlangen vorzulegen.

  6. Eine Ausnahme gilt bei privaten Feiern. Die Zahl der Teilnehmer darf maximal 50 betragen, eine Anwesenheitsliste ist nicht verpflichtend.

  7. Das am 26. Juni 2020 durch das Landesverwaltungsamt verfügte „Beherbergungsverbot“ wird in die Verordnung überführt. Die Regelung besagt, dass Personen, die aus einem Corona-Risiko-Gebiet innerhalb Deutschlands nach Sachsen-Anhalt einreisen, dafür ein höchstens 48 Stunden altes negatives Testergebnis benötigen (§ 5 Abs. 1).

  8. Fachkundig organisierte Veranstaltungen im Außenbereich mit Freizeit- und Unterhaltungsangeboten mit maximal 1 000 Besuchern gleichzeitig gelten künftig nicht als Volksfest und dürfen stattfinden (§ 4 Abs. 1 Ziffer 2).

  9. In der Gastronomie sind Angebote in Buffetform mit Selbstbedienung unter der Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eingehalten werden, wieder erlaubt (§ 6).

  10. Zudem dürfen nun auch Messen, Ausstellungen sowie Spezial- und Jahrmärkte (z. B. Flohmärkte) wieder öffnen, wenn durch eine Einlasskontrolle sichergestellt ist, dass sich wie in Ladengeschäften auf 10 Quadratmetern Fläche nur ein Besucher aufhält. In geschlossenen Räumen gilt auch hier die Maskenpflicht (§ 7 i.V.m. § 1).

  11. Geschlossen bleiben müssen Clubs und Diskotheken.

  12. Gaststätten dürfen im Innen- und Außenbereich nur an Tischen die Gäste bewirten. Die Plätze müssen 1,5 Meter Abstand zu den Gästen an den Nachbartischen gewährleisten.

  13. Sportstätten werden grundsätzlich wieder geöffnet. Auch Kontaktsportarten sind mit bis zu 50 Personen grundsätzlich wieder möglich (§ 8). Die Stadt Ilsenburg wird die erweiterte Freigabe als Betreiber zunächst erklären und dokumentieren. Zu diesem Zweck wird in Kürze eine geänderte Bekanntmachung an den Sportstätten angebracht werden. Diese wird dann auch hier auf der Homepage veröffentlicht werden.

  14. Die Durchführung von Wettkämpfen mit und ohne Zuschauer erfordert ein Hygienekonzept des Veranstalters.

  15. Die 7. Corona-Eindämm-Verordnung tritt mit Ablauf des 16. September 2020, bei Großveranstaltungen am 31. Oktober 2020, außer Kraft.

  16. Die privat betriebenen Toiletten im Ilsetal sind wieder geöffnet. Die öffentlichen Toiletten am Forellenteich müssen aufgrund der hohen Hygieneanforderungen bis auf weiteres geschlossen bleiben.

  17. Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und gehen Sie am 5. Juli zur Landratswahl.




Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende, bleiben Sie gesund!

 

Denis Loeffke

Bürgermeister

03.07.2020