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Informationen des Bürgermeisters Stand 4.5.2020, 16.00 Uhr

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ilsenburg,

 

ich möchte Sie über den aktuellen Stand in der Corona-Krise informieren:

 

  1. Im Landkreis Harz ist seit gestern kein neuer Infektionsfall hinzugekommen.

  2. Von den zehn Corona-Infizierten im Stadtgebiet sind inzwischen acht wieder genesen.

  3. Die 5. Corona-Eindämm-VO des Landes Sachsen-Anhalt ist am heutigen 4. Mai in Kraft getreten. Folgende Eckpunkte sind besonders erwähnenswert:

    1. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sind nunmehr bis fünf Personen zulässig. Die Anzahl kann u.a. überschritten werden, wenn die Personen in gerader Linie miteinander verwandt sind (§1 Abs.1)

    2. Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen bleibt unabhängig von der Personenzahl untersagt (§1 Abs.2)

    3. Picknicken von Familien ohne Alkoholkonsum bis max. fünf Personen ist nunmehr zulässig.

    4. Versammlungen von Parteien und Wählergruppen sind wieder zulässig, soweit es um die Nominierung von Kandidaten für bevorstehende Wahlen geht (§1 Abs. 5)

    5. Abweichend vom generellen Versammlungsverbot kann der Landkreis Harz unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes Ausnahmen zulassen (§1 Abs. 7).

    6. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind nunmehr ausdrücklich vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (im Folgenden: MNS) ausgenommen (§2 Abs. 2 Ziffer 1). Dies gilt ebenso für Schwerhörige, die auf Lippenlesen angewiesen sind, sowie für Schwangere oder andere Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

    7. Im ÖPNV besteht die Verpflichtung zum Tragen einer MNS-Maske, auch für Schüler.

    8. Gemäß § 4 Absatz 5 dürfen bestimmte Freizeitangebote geöffnet werden. Der Landkreis Harz hat für den Erlebniswald Ilsetal in Ilsenburg eine Sondergenehmigung zur Öffnung erteilt

    9. Reisen aus touristischem Anlaß aus einem anderen Bundesland nach Sachsen-Anhalt sind weiterhin untersagt. Dies gilt auch für Tagestouristen (§5 Abs.1).

    10. Gaststätten u.ä. müssen weiterhin geschlossen  bleiben. Ein Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn der Verzehr nicht im Umkreis von 50 Metern stattfindet (§ 6 Abs. 2).

    11. Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagelstudios und Kosmetikstudios können unter Auflagen wieder öffnen (§ 7)

    12. ACHTUNG: Die Verpflichtung zum Tragen einer MNS-Maske ist von dem jeweiligen Geschäftsinhaber zu überwachen. Für den Fall der Zuwiderhandlung sind Hausverbote auszusprechen!(§ 7 Abs. 4)

    13. Erstmals ist wieder unter strengen Auflagen ein sportliches Training für max. fünf Personen zulässig. Mannschaftssportarten sind nicht erlaubt (§ 8)

    14. Die Öffnung von Spielplätzen kann ab dem 8. Mai erfolgen. Der Landkreis Harz bereitet derzeit in Abstimmung mit den Städten eine entsprechende Regelung vor. Die Stadt Ilsenburg wird dazu noch präzisierte Informationen veröffentlichen.

    15. Die Öffnung von Bolzplätzen ist nicht zulässig, auch nicht mit Ausnahmegenehmigung.

    16. Der Kreis der Berechtigten auf Notbetreuung in den Kindertagesstätten wird vergrößert. Nunmehr dürfen auch Kleinkinder nach Abstimmung mit der KiTa-Leitung zur Eingewöhnung gebracht werden. Voraussetzung ist, dass die Eltern zur sog. Kritischen Infrastruktur gehören und dies nachweisen.(§ 14 Abs. 2 Ziffer 3)

    17. Alleinerziehende Berufstätige haben nunmehr auch Anspruch auf Notbetreuung (§ 14 Abs. 3 Nr.4)

    18. Ab dem 11. Mai ist grundsätzlich wieder ein Besuch von Altersheimen möglich. (§ 9 ) Die genauen Regelungen müssen die Häuser vornehmen.

    19. Gottesdienste sind unter Auflagen wieder zulässig (§ 1 Abs. 4)

 

Die neue Verordnung steht unter der Prämisse, Selbstdisziplin und Eigenverantwortung anstelle von Überwachung und Kontrolle zu fordern und zu fördern. Es liegt an uns allen, durch die Beachtung der Abstandsregeln und der weiteren Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts die neuen Erleichterungen nicht zu gefährden und weitere zu ermöglichen.

 

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung, blieben Sie gesund!

 

Denis Loeffke

Bürgermeister

04.05.2020