Bürger- und Unternehmensservice
Auf dieser Seite finden sie den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt.
Bezirksschornsteinfeger werden
[Nr.99050005061000 ]
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wirtschaft
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
- Telefon: 0345 514-1535
- Fax: 0345 514-1115
- E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Landkreis Harz - Ordnungsamt
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
- Telefon: 03941 5970-4509
- Fax: 03941 5970-4160
Allgemeine Informationen
Wer als Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt werden will, benötigt die Bestellung durch die zuständige Behörde.
Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird öffentlich ausgeschrieben. Das bedeutet, dass sich Schornsteinfeger auf einen oder mehrere freiwerdende Kehrbezirke oder das Statusamt eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bewerben müssen.
Bewerberinnen/ Bewerber können zur/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bestellt werden, wenn sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird vorgenommen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Die ausgeschriebenen Kehrbezirke werden unter www.service.bund.de veröffentlicht.
Für Sachsen-Anhalt finden Sie die Kehrbezirke auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.