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Bürger- und Unternehmensservice

Auf dieser Seite finden sie den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt.

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Bezirksschornsteinfeger werden
[Nr.99050005061000 ]

Zuständige Behörde (BUS):

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wirtschaft

Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)



Landkreis Harz - Ordnungsamt

Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt


Allgemeine Informationen

Wer als Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt werden will, benötigt die Bestellung durch die zuständige Behörde.  

Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird öffentlich ausgeschrieben. Das bedeutet, dass sich Schornsteinfeger auf einen oder mehrere freiwerdende Kehrbezirke oder das Statusamt eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bewerben müssen. 

Bewerberinnen/ Bewerber können zur/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bestellt werden, wenn sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird vorgenommen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.  

Die ausgeschriebenen Kehrbezirke werden unter www.service.bund.de veröffentlicht.

Für Sachsen-Anhalt finden Sie die Kehrbezirke auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt, Referat Wirtschaft.

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