Bürger- und Unternehmensservice
Auf dieser Seite finden sie den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt.
Jagdschein beantragen
[Nr.99067004001000 ]
Landkreis Harz - Ordnungsamt
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
- Telefon: 03941 5970-4509
- Fax: 03941 5970-4160
Ordnungsamt/ Gewerbe
Harzburger Str. 24
38871 Ilsenburg (Harz)
- Telefon: 039452 84-144
- Fax: 039452 841 14
Landkreis Harz - Sachgebiet Waffen/Jagd/Fischerei
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Landkreis Harz - Sachgebiet Waffen/Jagd/Fischerei
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Allgemeine Informationen
Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.
Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.
Zuständige Stelle
Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.
Weitere Informationen
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Gebühren (Kosten)
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.