Bürger- und Unternehmensservice
Auf dieser Seite finden sie den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt.
Register über Abfall führen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
- Telefon: 0345 514-2154
- Fax: 0345 514-2466
- E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Landkreis Harz - Umweltamt
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Landkreis Harz - Sachgebiet Abfall- und Bodenschutz
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Allgemeine Informationen
Gefährliche Abfälle
Wer gefährliche Abfälle entsorgen möchte, muss über deren Verbleib ein Register bzw. bestimmte Nachweise führen.
Das Register bzw. die zu führenden Nachweise belegen die Entsorgungsvorgänge der gefährlichen Abfälle. Die Pflicht zur Führung des Registers trifft Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie alle Entsorger von gefährlichen Abfällen.
Die Pflicht zur Führung von Nachweisen trifft denselben Personenkreis mit Ausnahme von Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen.
Nichtgefährliche Abfälle
In Einzelfällen kann die zuständige Behörde anordnen, dass auch Register bzw. Nachweise über den Verbleib nichtgefährlicher Abfälle geführt werden müssen.
Abfallentsorger müssen in jedem Fall auch ein Register über die Entsorgung von nichtgefährlichen Abfällen führen.
Form der Nachweisführung
Die Register und Nachweise müssen in elektronischer Form geführt werden; lediglich bei der Führung von Registern über die Entsorgung von nichtgefährlichen Abfällen ist die elektronische Form freigestellt.
Private Haushalte
Für private Haushalte gelten diese Pflichten nicht.