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Bürger- und Unternehmensservice

Auf dieser Seite finden sie den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt.

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Schwangerschaftskonfliktberatung beantragen
[Nr.99107019146000 ]

Zuständige Behörde (BUS): Für den ausgewählten Wohnort ist leider keine Zuständigkeit eingetragen!

Allgemeine Informationen

Nicht immer löst die Nachricht über eine Schwangerschaft Freude aus. Oftmals können damit schwere Konflikte und Probleme verbunden sein. In solchen Fällen können sich Frauen an die anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen wenden.

Aufgabe der Schwangerschaftskonfliktberatung ist es, den betroffenen Frauen und Partnern zu helfen, eine tragfähige Entscheidung über die Fortsetzung bzw. den Abbruch der Schwangerschaft zu treffen. Am Ende der Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dazu berechtigt, die Schwangerschaft abzubrechen.

Das Land fördert 46 Beratungsstellen.

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