Inhalt

Bürger- und Unternehmensservice

Auf dieser Seite finden sie den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt.

Suche nach Dienstleistungen


Schwerbehindertenausweis beantragen
[Nr.99015007012000 ]

Zuständige Behörde (BUS):

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren

Olvenstedter Str. 1–2
39108 Magdeburg



Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren

Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)


Allgemeine Informationen

Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.

Fristen

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

Weitere Informationen

Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.

Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.

Voraussetzungen

Grad der Behinderung von mindestens 50

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
  • ab dem 10. Lebensjahr: 1 Passfoto
    • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
  • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

Zurück