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Bürger- und Unternehmensservice

Auf dieser Seite finden sie den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt.

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Störung der Straßenbeleuchtung melden
[Nr.99089014014000, 99108020224000 ]

Zuständige Behörde:

Ansprechpartner

Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.

Allgemeine Informationen

Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause. 

Zuständige Stelle

Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.

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