Bürger- und Unternehmensservice
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Vermögenswerte zurück übertragen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, 2. SED-UnBerG, Integration, Bildung, Ausbildungsförderung
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau
- Telefon: 0340 6506-304
- Fax: 0340 6506-338
- E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Landkreis Harz - Fachdienst Amt zur Regelung offenener Vermögensfragen
Harzstraße 2
38889 Blankenburg (Harz)
- Telefon: 03941 5970-4653
- Fax: 03941 5970-5500
Allgemeine Informationen
Grundsatz der vermögensrechtlichen Regelung ist es, dass Vermögenswerte an die ehemaligen Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben sind. Dieser Grundsatz der Rückgabe wird jedoch zu Gunsten der redlichen Erwerber von Eigentum oder dinglichen Nutzungsrechten (beispielsweise in den so genannten "Häuslebauer"-Fällen) sowie in denjenigen Fällen durchbrochen, in denen die Rückgabe aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.
Ist die Rückgabe nicht möglich, hat der Alteigentümer Anspruch auf Entschädigung. Er konnte auch grundsätzlich an Stelle der Rückgabe Entschädigung wählen. Einzelheiten, insbesondere über die Höhe der Entschädigung, sind im Entschädigungsgesetz und für NS-Verfolgte im NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz geregelt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen beim Landesverwaltungsamt.