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Stadtwappen Stadt Ilsenburg

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "An der Amtswiese" der Stadt Ilsenburg mit integrierter örtlicher Bauvorschrift zur Gestaltung von baulichen Anlagen und der örtlichen Bauvorschrift zur Herstellung notwendiger Stellplätze sowie über die Ablösung der Herstellungspflicht für nicht herzustellende Stellplätze
- Öffentliche Auslegung -

Der Stadtrat der Stadt Ilsenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.11.2017 die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und abgewogen. Er hat dem überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan mit den integrierten örtlichen Bauvorschriften sowie der Entwurfsbegründung inkl. dem Umweltbericht zugestimmt. Der Stadtrat hat den Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der Umweltbelange entsprechend dem vorliegenden Entwurf zum Umweltbericht bestätigt. Des Weiteren wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist, den Hotelbetrieb zu erweitern. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 26 „An der Amtswiese“ festgesetzte private Grünfläche für Sport und Freizeit/ Abenteuerspielplatz außerhalb des Landschaftsschutzgebiets nordwestlich der bestehenden Bebauung soll in ein Sondergebiet für Ferienhäuser geändert werden. Eine weitere Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet wird nicht angestrebt. Im zentralen Bereich verbleiben der maximal III-geschossige Hotelbereich mit den Zimmern, dem Restaurant und der Bar, dem Wellness- und Spabereich und der Tagungsbereich mit Sportsbar. Alle Teileinrichtungen sollen entsprechend der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erweitert werden. Die private Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Stellplätze soll zugunsten einer IV-geschossigen Sondergebietsfläche für die Hotelerweiterung aufgehoben werden. Des Weiteren ist der Investor bestebt, die örtliche Bauvorschrift zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen zugunsten einer zeitgemäßen Architektur zu überarbeiten.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch liegen der Entwurf des Bebauungsplanes mit den integrierten örtlichen Bauvorschriften, die Begründung inkl. Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Gebäude der Stadt Ilsenburg (Harz) in 38871 Ilsenburg, Harzburger Straße 24, 1. OG, Fachbereich Ordnung und Bauen während der üblichen Dienstzeiten in der Zeit

vom 18. Dezember 2017 bis zum 26. Januar 2018

zur Äußerung und Erörterung aus.

Die Bekanntmachung und die Planunterlagen können außerdem auf der Internetseite der Stadt Ilsenburg (Harz) unter www.stadt-ilsenburg.de eingesehen und Anregungen per Mail übermittelt werden.

Die verfügbaren umweltbezogenen Informationen beziehen sich auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaftsbild. Insbesondere wird eingegangen auf die Umsetzung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen, die Integration in die Landschaft, den immissionsschutzrechtlichen Schutzanspruch der Wohnbebauung und den vorbeugenden Brandschutz.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift bei o.g. Behörde vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ilsenburg, den 27.11.2017


Stadt Ilsenburg
Der Bürgermeister

Anlagen:

B-Plan_Stand Entwurf

B-Entwurf_Stand Entwurf

Synopse ÖBV

Begründung Entwurf

Schalltechnische Untersuchung

umweltbez. Stellungnahmen

 

Geltungsbereich zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 26 An der Amtswiese

13.12.2017