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Landkreis Harz    
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Allgemeinverfügung Nr. 5/2016
zu
r Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 3/2016
des Landkreises Harz zum Schutz gegen die
Geflügelpest bei einem Wildvogel

Aufgrund § 63 der Geflügelpest-Verordnung hebe ich meine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei einem Wildvogel vom 15.12.2016, Nummer3/2016, auf.

Begründung

Am 14.12.2016 ist in der Stadt Ilsenburg der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt worden. Dieser ist erloschen, nachdem die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt worden sind. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Halberstadt, 13.01.2017

Im Auftrag

 

Dr. Miethig
Amtstierarzt

Rechtsgrundlagen:

• Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)

Hinweise

Unberührt von der Aufhebung des Sperrbezirkes und des Beobachtungsgebietes gilt die Stallpflicht weiter bis auf Widerruf.

Mit Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom 11.01.2017 wird darauf hingewiesen, dass alle Vogelausstellungen verboten sind. Dies schließt auch Veranstaltungen mit Tauben ein. Die dem entgegenstehende Rundverfügung vom 13.12.2016 des Landesverwaltungsamtes wurde aufgehoben.

13.01.2017