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Weihnachtsmarkt am Schützenhaus Drübeck (1)
© Denis Loeffke 

Bericht des Bürgermeisters

Stand 23.12.2025, 15.00 Uhr

Werte Ilsenburger,
werte Gäste,

unmittelbar vor dem Weihnachtsfest möchte ich Sie noch kurz über aktuelle Angelegenheiten informieren, da die Stadtverwaltung am 24.12. und an den Feiertagen nicht besetzt ist.
Ferner sehen Sie in der angefügten Bildergalerie die Zeiten der Krippenspiele und Gottesdienste an den Feiertagen.

1. Am Freitag vergangener Woche fand der traditionelle Brockenstammtisch statt. Wie in jedem Jahr ist er ein fester Termin für Entscheidungsträger aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung gewesen. Im direkten Gespräch lässt sich vieles einfacher klären, als durch lange Korrespondenzen.

2. Der Weihnachtsmarkt des Schützenvereins und Spielmannszuges Drübeck am 4. Advent am Schützenhaus war sehr liebevoll gestaltet und wurde sehr gut besucht. Ein Teil des Erlöses wird von den Veranstaltern an die Kinderkrebshilfe gespendet.

3. Die Seilrutschen im Ilsetal und in der Hengelbreite Darlingerode sind leider von den beauftragten Firmen noch nicht fertiggestellt worden. Aufgrund fehlender Teile für Darlingerode bzw. der noch nicht erfolgten Erdarbeiten und Abnahme im Ilsetal stehen die Spielgeräte über die Festtage noch nicht zur Verfügung. Dies soll möglichst bald im neuen Jahr erfolgen.

Das Ordnungsamt informiert:

Terminvergaben im Bürgeramt
Aufgrund technischer Probleme besteht aktuell nicht die Möglichkeit, Online-Termine für das Bürgeramt über unsere Website zu buchen. Wir bitten, dies zu entschuldigen.
Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termines oder auch bei anderen Anliegen im Zusammenhang mit Personalausweisen, Reisepässen usw. per E-Mail an:
buergerbuero@stadt-ilsenburg.de
Sie werden dann schnellstmöglich kontaktiert.

Neuer Standort Geschwindigkeitsanzeigetafel

Die Geschwindigkeitsanzeigetafel in Ilsenburg hat wieder einen neuen Standort eingenommen und befindet sich nun in der hiesigen Buchbergstraße. Die Buchbergstraße ist Bestandteil einer Tempo 30 Zone. Hier gilt demnach eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sowie in der Regel die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“.

Umgang mit Feuerwerkskörpern

Der verantwortungsbewusste Umgang mit Feuerwerkskörpern wird auch an diesem Jahreswechsel wieder angemahnt. Bitte beachten Sie die Sicherheitsvorschriften und halten Sie genügend Abstand, insbesondere zu Fachwerkhäusern und sozialen Einrichtungen wie Altenheimen.
§ 23 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben


Ich wünsche Ihnen ein schönes und gesegnetes Weihnachtsfest,

Ihr

Denis Loeffke
Bürgermeister




Wappen_mit_Linie

23.12.2025