© Tobias Pissulla
Informationen des Bürgeramtes
Ab dem 1. Mai 2025 ist die Vorlage eines papierbasierten Lichtbildes bei Beantragung eines Passes, Personalausweises und elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) grundsätzlich nicht mehr zulässig. Künftig hat die antragsstellende Person die Wahl, ob sie das Lichtbild bei einem Dienstleister (z.B. Fotograf) anfertigen und dieser es verschlüsselt über einen Cloudanbieter der Behörde zukommen lässt oder ob sie dieses direkt bei der Behörde anfertigen lässt, sofern die Behörde über ein Lichtbildaufnahmegerät verfügt (aktuell nicht verfügbar).