Inhalt

Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt Einwohnerfragestunden in beratenden Ausschuss-Sitzungen

Durch Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 29. September 2016 ist nun klargestellt worden, dass es den Städten und Gemeinden selbst überlassen ist, ob sie auch in den beratenden Ausschüssen Bürgerfragestunden zulassen. Wenngleich die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, so hat der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung deutlich erkennen lassen, dass er dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung in dieser Frage Vorrang gibt.

Dazu Denis Loeffke, Bürgermeister der Stadt Ilsenburg: „Eine höchstmögliche Beteiligung der Bürger ist wichtig, nur so können die Menschen später Entscheidungen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld nachvollziehen und verstehen. In den beratenden kommunalen Ausschüssen, die keine endgültigen Beschlüsse fassen, sieht das Land Sachsen-Anhalt jedoch kein Rederecht für Bürger vor. Dennoch geben die Ausschüsse an das entscheidende Gremium eine fachliche Empfehlung ab. Daher ist die aktuelle Rechtslage in der Praxis vielen Kommunen unverständlich.

Um den Bürgern gegenüber nun Klarheit zu erlangen, hat sich der Ilsenburger Stadtrat dafür ausgesprochen, es wissen zu wollen und eine offizielle gerichtliche Entscheidung herbeiführen zu lassen. Uns ist bekannt, dass zahlreiche Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Land auf eine juristische Lösung in diesem Präzedenzfall warten. Vielerorts – so auch in Ilsenburg, Darlingerode und Drübeck – konnten die Bürger über ein Hilfskonstrukt dennoch ihre Sichtweise einbringen und in einer Einwohnerfragestunde vor Eröffnung der Sitzung los werden, was ihnen auf dem Herzen liegt. Jedoch wünschen wir uns in den Kommunen eine offizielle Lösung und einen optimalen Werdegang, um den Prinzipien der Demokratie und dem gestiegenen Informationsbedarf der Bevölkerung formvollendet Rechnung tragen zu dürfen.“