- keine;
 - es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Anzeige (siehe: § 19 GrEStG - Verspätungszuschlag) oder bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
 
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrem Finanzamt.