Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum (Gerüst, Container usw.)
Allgemeine Informationen
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes erforderlich macht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Eine Sondernutzung gemäß § 46 Abs. 1 Nr.8 StVO (Hindernisse) ist zu beantragen u.a. dann, wenn Sie einen Container, ein Baugerüst oder Materiallagerungen in den öffentlichen Verkehrsraum stellen.
Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören alle klassifizierten Straßen, einschließlich deren Nebenanlagen (Gehwege, Radwege, Parkstreifen, Grünflächen usw.).
Bearbeitungszeit
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren in der Stadt Ilsenburg (Harz).