Sie müssen das Gewerbe bei der für Sie zuständigen unteren Gewerbebehörde ummelden. In der Regel ist das das Gewerbeamt oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
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Sie müssen das Gewerbe bei der für Sie zuständigen unteren Gewerbebehörde ummelden. In der Regel ist das das Gewerbeamt oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.