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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.

Allgemeine Informationen

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
  • Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
  • Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
  • Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)

Gebühren (Kosten)

Die Gebühr hängt von dem Verwaltungsaufwand ab.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde der Landkreise, der kreisfreien Städte oder der großen kreisangehörigen Städte
  • Registrierung der Unterlagen
  • Eingangsbestätigung, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit
  • Prüfung der Unterlagen
  • Erteilung der Bescheinigung (und Gebührenbescheid)
  • Versendung der Unterlagen an den Antragsteller, die Antragstellerin

Voraussetzungen

  • das zu teilende Vorhaben muss bauaufsichtlich genehmigt sein
  • die beabsichtigte Teilung muss dem Bauplanungsrecht entsprechen
  • das Teileigentum muss im bauplanungsrechtlichen Sinne abgeschlossen sein

Fristen

  • keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
  • durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden

Bearbeitungsdauer

2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen

Anträge / Formulare

  • kein vom Bund/Land vorgegebener Vordruck
  • von den zuständigen Behörden selbst entwickelte Formulare sind zu erfragen

Weitere Informationen

Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Bauordnungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.