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Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen

Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten möchten, dann benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür müssen Sie einen Bauantrag stellen.

Allgemeine Informationen

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).

Zuständige Stelle

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Weitere Informationen

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren nach der Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt  (BauGVO) an. Diese richten sich nach dem dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Benötigte Dokumente

Alle notwendigen Anträge und Anlagen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr.

    • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
    • Ministère du développement régional et des transports

    • Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
    • Antrag auf Baugenehmigung
    • Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
    • Mitteilung über Baubeginn
    • Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
    • Erklärung zum Kriterienkatalog
    • Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)
    • Erklärung (§ 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB)
    • Baubeschreibung Gewerbliche Anlagen
    • Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
    • Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)
    • Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
    • Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung
    • Anzeige der Beseitigung von Anlagen
    • Antrag auf Vorbescheid
    • Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Gegebenenfalls:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Gebühren (Kosten)

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

mindestens 50 ¤

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 ¤ des anrechenbaren Bauwertes = 5 ¤

Verfahrensablauf

Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei der Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.