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Grundsteuerbescheid für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erhalten

Als Eigentümerin oder Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes müssen Sie für Ihren Grundbesitz Grundsteuer zahlen.

Volltext

Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind, müssen Sie Grundsteuer zahlen.

Ansprechpunkt

jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium der Finanzen (BMF)