Inhalt

Anwendung der Regelungen des „Wohnungsbauturbo“ in der Stadt Ilsenburg

Seitens der Bundesregierung wurde das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zu Wohnungssicherung beschlossen. Kurz gesagt: „Bauturbo“. Die neu eingeführten Vorschriften sind vom Gesetzgeber als „Experimentierklausel“ angedacht, d.h. die Gemeinden können für sich entscheiden, ob und wie sie diese Regeln anwenden.

Die Änderung des Baugesetzbuches ermöglicht den Gemeinden, von den Vorschriften des Bauplanungsrechts abzuweichen, ohne dafür eine Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durchzuführen. Damit sollen die Genehmigungsverfahren für Wohnungsbauvorhaben beschleunigt werden.

In der Stadtratssitzung am 23.09.2026 hat der Stadtrat der Stadt Ilsenburg einen Beschluss gefasst, wie der „Bauturbo“ angewandt werden soll und in welchem Umfang. Durch den Beschluss sollen eine Transparenz der Verfahrensweise sowie das Gebot der Gleichbehandlung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt sichergestellt werden.

Die Stadt Ilsenburg möchte die Anwendung im Rahmen ihres Planungsermessens nutzen, um

  • die Innenentwicklung zu stärken,
  • eine Zersiedelung zu vermeiden,
  • und vorhandene Infrastruktur effizient zu nutzen.

Hierfür wurden Eignungs- und Ausschlusskriterien, nach denen die Zustimmung der Gemeinde erteilt bzw. verwehrt werden wird, beschlossen.