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Todesbescheinigung ausstellen lassen

Wenn eine Person verstirbt, muss eine Todesbescheinigung ausgestellt werden. Wer diese bekommt und wofür diese wichtig ist, erfahren Sie hier.

Volltext

Jede verstorbene Person muss ärztlich untersucht werden. Bei dieser sogenannten Leichenschau werden der Tod selbst, die Todesursache und Todesart sowie der Todeszeitpunkt beurkundet.

Nach der Leichenschau wird unverzüglich eine Todesbescheinigung von dem Arzt oder der Ärztin ausgestellt.

Die Todesbescheinigung besteht aus einem nicht-vertraulichen und einem vertraulichen Teil.

In dem nicht-vertraulichen Teil werden persönliche Daten der verstorbenen Person (Name, Hauptwohnsitz, Geburtsdatum) sowie der Sterbeort und -zeitpunkt, die Todesart (natürlich/nichtnatürlich) und der zuletzt behandelnde Arzt festgehalten.

In dem vertraulichen Teil stehen zusätzlich Angaben zur Todesursache. Bei einer Krankheit als Todesursache wird diese bezeichnet, aber auch schwerwiegende andere Krankheiten werden aufgeführt. Bei einem Unfalltod wird die Art des Unfalls näher angegeben (zum Beispiel Verkehrsunfall, Arbeitsunfall).

Bei so genanntem »berechtigten Interesse« haben Dritte ein Einsichtsrecht in die Todesbescheinigung. Dies gilt z.B. für Bestattungsunternehmen.

Wenn Sie als Angehöriger oder Angehörige die verstorbene Person aus einem anderen Bundesland nach Sachsen-Anhalt überführen lassen möchten, können Sie die Todesbescheinigung als Nachweis vorlegen.

Verfahrensablauf

Sobald eine Person verstorben ist, muss die verstorbene Person ärztlich untersucht werden.

Der Arzt oder die Ärztin stellt nach der Untersuchung die Todesbescheinigung aus.

Die Todesbescheinigung wird in mehrfacher Ausfertigung erstellt. Für manche Empfänger (Gesundheitsamt, Statistisches Landesamt, ärztliche Person für die 2. Leichenschau, ausstellende Arztperson) ist eine Ausfertigung vorgesehen, welche sowohl den vertraulichen als auch den nicht-vertraulichen Teil enthält. Das Standesamt erhält eine Ausfertigung nur mit dem nicht-vertraulichen Teil. Die Ausfertigung, die für die ausstellende Arztperson bestimmt ist, behält diese sofort bei sich. Sie als Angehöriger oder Angehörige erhalten die übrigen Ausfertigungen ausgehändigt, teilweise in einem verschlossenen Umschlag

Alle Ausfertigungen der Todesbescheinigung, die Sie erhalten haben, müssen Sie dem Standesamt vorlegen, damit die Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. Das Standesamt leitet alle Ausfertigungen an die vorgesehenen Empfänger weiter.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde oder kreisfreie Stadt, in der die Person verstorben ist.

Voraussetzungen

  • Es hat eine Leichenschau stattgefunden

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Kosten

Die Kosten der Leichenschau und der Ausstellung der Todesbescheinigung sind von denjenigen zu tragen, die für die Bestattung zu sorgen haben.  

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.05.2020
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt