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Schöffenwahl 2023

Bei der Stadtverwaltung Ilsenburg (Harz) läuft die Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028.

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Menschen, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilhaben wollen.

Die Schöffen nehmen als ehrenamtliche Richter in Strafverfahren vor den Amtsgerichten und dem Landgericht verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Dazu werden sie von ihrem Arbeitgeber freigestellt. Die Schöffen entscheiden mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter darüber, ob die Angeklagten der Straftaten schuldig sind, die ihnen vorgeworfen werden und wie in diesem Fall zu bestrafen ist.

Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich, dafür verlangt es ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Vorurteilsfreiheit auch in Extremsituationen, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Intuition, logisches Denkvermögen, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und nicht zuletzt Kompromissbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit und Dialogfähigkeit. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Wahlverfahren

Die Wahl der Schöffen vollzieht sich in einem zweistufigen Verfahren. Der Stadtrat der Stadt Ilsenburg (Harz) und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Harz schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Die ausgewählten Schöffen werden anschließend benachrichtigt.

Voraussetzungen

Wer Schöffe werden möchte, muss zum 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und in der Stadt Ilsenburg (Harz) wohnen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Bewerbende dürfen auch nicht insolvent sein.

Gesundheitlich müssen Schöffen fähig sein, auch mehrtägige Hauptverhandlungen zu bestreiten.

Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Vollstreckungs-, Justiz- und Polizeivollzugsbeamte, Richter, Rechtsanwälte, Notare sowie Religionsdiener dürfen nicht als Schöffen tätig sein.

Bewerbung

Interessenten richten ihre Bewerbung für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene 31. März 2023 an die Stadtverwaltung Ilsenburg (Harz). Dazu das entsprechende Formular ausfüllen und unterschreiben. Es kann per Post an: Stadt Ilsenburg (Harz), Harzburger Str. 24, 38871 Ilsenburg (Harz) oder eingescannt per E-Mail an schoeffenwahl@stadt-ilsenburg.de gerichtet werden.

Weitere Informationen sind unter www.schoeffenwahl2023.de oder www.schoeffenwahl.de verfügbar.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen finden nähere Informationen auf der Homepage des Landkreises unter https://www.kreis-hz.de/de/aktuelles-landkreis-harz/jugendschoeffen-gesucht.html

Ihre Bewerbung richten sie an den Landkreis Harz, Jugendamt, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt oder an jugendschoeffenwahl2023@kreis-hz.de