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Sie benötigen das Fahrzeug für:
- eine Probefahrt, auf der Sie die
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Gebrauchsfähigkeit
feststellen und nachweisen können
oder -
eine Überführungsfahrt, um das
Fahrzeug an einen anderen Ort zu
bringen.
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Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die
Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens. -
Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde
konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug
nachweisen. -
Für das Fahrzeug muss eine:
- EG-Typgenehmigung,
- Einzelgenehmigung oder
- Betriebserlaubnis vorliegen.
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Für das Fahrzeug muss während des gesamten
Gültigkeitszeitraums eine:- gültige Hauptuntersuchung und
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gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
nachgewiesen werden.
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Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer
elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für
Kurzzeitkennzeichen.
Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeugegleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.