- Sie beantragen das Kurzzeitkennzeichen persönlich oder beauftragen eine Person mit einer Vollmacht.
- Ihr Fahrzeug verfügt über eine EU-Typgenehmigung oder über eine Einzelbetriebserlaubnis.
- Sie können eine durchgeführte Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls die Sicherheitsprüfung (SP) nachweisen.
- Ihr Fahrzeug verfügt für den Zeitraum des Kurzzeitkennzeichens über eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis vorliegt, dienen Ihre Fahrten dazu, eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Dafür bewegen Sie sich lediglich im direkten oder in einem angrenzenden Bezirk Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde.
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Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige HU oder SP hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur
- für die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle
- für die Fahrt in die nächstgelegene Werkstatt
- Wenn Ihr Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, ist eine Fahrt nicht erlaubt.
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