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Rückkehrer-Tag (3)

Bericht des Bürgermeisters

Stand 29.12.2025, 13.00 Uhr

Werte Ilsenburger,
werte Gäste,

ich hoffe, Sie hatten ein schönes Weihnachtsfest. In der letzten Woche des Jahres will ich noch einen kurzen Bericht verfassen:

1. Aufgrund des gestrigen Brandes auf dem Wertstoffhof in Ilsenburg muss die Annahmestelle in der Harzburger Straße am morgigen Dienstag (30.12.) und kommenden Samstag (03.01.26) geschlossen bleiben. Bitte beachten Sie die anhängende Pressemitteilung.

2. Durch den anhaltenden Frost der letzten Tage hat sich auf den Teichen der Stadt eine durchgehende Eisschicht gebildet. Diese ist jedoch noch nicht tragfähig, vor dem Betreten wird gewarnt.

3. Am heutigen Montag fand der Rückkehrer-Tag in der Harzlandhalle statt. Eine Vielzahl regionaler Arbeitgeber aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Verwaltung präsentierten sich hier und boten ihre vakanten Stellen an.

4. Am 31.12.2025 sowie am 2. und 5. Januar 2026 bleibt die Stadtverwaltung geschlossen.   
Das Bürger- und Standesamt ist am morgigen 30.12.2025 nur bis 16.00 Uhr geöffnet.

5. Wie bereits in den Vorjahren, wird es in der Silvesternacht um null Uhr zwei große private Höhenfeuerwerke am Forellenteich und an der Harzlandhalle geben.

6. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Feuerwerkskörpern wird auch an diesem Jahreswechsel wieder angemahnt. Bitte beachten Sie die Sicherheitsvorschriften und halten Sie genügend Abstand, insbesondere zu Fachwerkhäusern und sozialen Einrichtungen wie Altenheimen.

§ 23 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

Ich wünsche Ihnen einen schönen Jahreswechsel und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2026,


Ihr

Denis Loeffke
Bürgermeister





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29.12.2025