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Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes erforderlich macht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Eine Sondernutzung gemäß § 46 Abs. 1 Nr.8 StVO (Hindernisse) ist zu beantragen u.a. dann, wenn Sie einen Container, ein Baugerüst oder Materiallagerungen in den öffentlichen Verkehrsraum stellen.
Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören alle klassifizierten Straßen, einschließlich deren Nebenanlagen (Gehwege, Radwege, Parkstreifen, Grünflächen usw.).