Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
 - Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
 - durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
 - den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
 - den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.