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Wichtig: Auf die Rückseite des Lichtbildes oder Passfotos müssen Sie Ihren Namen, Geburtsdatum und das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben.

Das Lichtbild wird seit dem 21.02.2025 für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Der Speicherung des Lichtbildes können Sie schriftlich widersprechen.

Sollten Sie Ihren bereits ausgestellten Schwerbehindertenausweis verlieren oder er kommt Ihnen aus anderen Gründen abhanden oder Sie müssen Ihren abgelaufenen Ausweis bei der zuständigen Stelle verlängern, kann dies formlos unter Angabe des entsprechenden Geschäftszeichens angezeigt und somit die Neuausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

Wie bei einem erstmaligen Antrag ist ein Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr) erforderlich. Es muss nicht biometrisch sein.

Für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten ist ein gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland erforderlich.