Baugenehmigung beantragen
Sie möchten eine Garage bauen? Oder Ihr Haus ist zu klein und benötigt einen Anbau? Meist brauchen Sie hierfür eine Baugenehmigung.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein Gebäude oder ein anderes bauliches Objekt errichten oder umbauen möchten, müssen Sie dies vorher beantragen. Bei der Beantragung wird geprüft, ob Ihr Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Denkmalschutz) entspricht.
Die Bebauung eines Camping-, Wochenend- oder Golfplatzes bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung. Wenn Sie einen solchen Platz baulich ändern möchten, müssen Sie neben den üblichen Bauvorschriften (z. B. Brandschutz) auch Bestimmungen zur Größe und Verkehrsanbindung beachten.
Campingplätze sind Plätze, die während des ganzen Jahres oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden und die zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von mehr als drei Wohnwagen oder Zelten bestimmt sind.
Wochenendplätze sind Plätze, die nur zum Aufstellen oder Errichten von Wochenendhäusern mit einer Grundfläche von höchstens 40 m² und einer Gesamthöhe von höchstens 3,20 m dienen und die ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden.
Zuständige Stelle
Über Ihren Bauantrag entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde. Diese finden Sie in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Zudem sind die Behörden in den Städten Naumburg, Stendal, Köthen, Weißenfels und Zeitz vertreten.
Fristen
Die Baugenehmigung gilt 3 Jahre. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als 3 Jahre unterbrochen worden sind.
Weitere Informationen
Für einige Bauvorhaben benötigen Sie keine Genehmigung. Ob Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung erfordert, erfahren Sie bei der zuständigen Baubehörde.
Gebühren (Kosten)
Es fallen Gebühren nach der Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauGVO) an. Diese richten sich nach dem dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Benötigte Dokumente
Alle notwendigen Anträge und Anlagen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr.
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- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
- Ministère du développement régional et des transports
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- Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
- Antrag auf Baugenehmigung
- Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Mitteilung über Baubeginn
- Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
- Erklärung zum Kriterienkatalog
- Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)
- Erklärung (§ 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB)
- Baubeschreibung Gewerbliche Anlagen
- Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)
- Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
- Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen
- Antrag auf Vorbescheid
- Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Erforderliche Unterlagen
Je nach Bauvorhaben werden unterschiedliche Unterlagen benötigt.
In jedem Fall benötigen Sie einen ausgefüllten Bauantrag. Diesen und alle weiteren Anlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Infrastruktur und Digitales.
Gebühren (Kosten)
Es fallen Gebühren nach der Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauGVO) an. Diese richten sich nach dem dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Anträge / Formulare
Alle notwendigen Anträge und Anlagen finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Infrastruktur und Digitales.
Verfahrensablauf
Wie bei den üblichen Bauvorhaben auch, müssen Sie zunächst einen Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde stellen. Erst wenn Sie eine Baugenehmigung erhalten, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.